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Steuerrecht

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Selbstanzeige

Die Selbstanzeige ist eines der wenigen zulässigen Verfahren, dass ein Straffällig gewordener Bürger seine strafrechtlichen Verantwortung entgeht

Ab 01.01.2015 sollen verschärfte Bedingungen für die Selbstanzeige gelten.

Der Gesetzgeber hat den Inhalt der neuen Vorschriften noch nicht abschließend festgelegt.

Nach dem bisherigen Sachstand sind erhebliche Verschärfungen zu erwarten, so das es angeraten erscheint noch in diesem Jahr seine Selbstanzeige nach der heute geltenden Fassung des § 371 Abgabenordnung abzugeben.