Immoblien share deal ist der Kauf einer Immobilie durch den Erwerb der Anteile an der Eigentümer (-gesellschaft). Dies ermöglicht durch bloße Übertragung der Gesellschaftsanteile z.B. an einer Personengesellschaft wie einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG) o.a. – ohne eine notarielle Beurkundung des Gesamtkaufvertrages – das Eigentum an einer Immobilie zu erwerben. Es besteht bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen auch die Möglichkeit die an sich fällige Grunderwerbsteuer zu vermeiden, soweit der Erwerber nicht von vorneherein die gesamten Gesellschaftsanteile erwerben will/kann.
Dem Erwerb sollte eine Due Dilligence, d.h. Überprüfung der rechtlichen und technischen Verhältnisse der Eigentümer-Gesellschaft und der Immobilie, vorausgehen.
Die beim Kauf von Grundstücken geltende Maßgeblichkeit des Inhalts des Grundbuchs , der sogenannte Schutz des guten Glaubens, schützt nicht vor Fehlvorstellungen über die tatsächliche Inhaberschaft der Gesellschaftsrechte, die mit einem share deal erworben werden. Hier bedarf es neben der etwaigen Prüfung des Handelsregisters auch der Prüfung der zugrundeliegenden Gesellschaftsverträge und Beschlüsse der Gesellschafter über ihre Rechte und Pflichten in der Gesellschaft.